Ja, ein Kleintraktor darf in den Niederlanden auf öffentliche Straßen, aber nur, wenn er bei der RDW (niederländische Fahrzeugbehörde) registriert ist, ein Kennzeichenschild trägt, haftpflichtversichert ist und du einen Führerschein der Klasse T hast. Das gilt auch, wenn du nur kurz zu einem anderen Grundstück über die Straße fährst. Ein japanischer Grauimport muss zuerst durch eine RDW-Prüfung. Und ein japanischer Import schafft 12 bis 15 km/h, ein europäischer Kompakttraktor oder italienischer Knicklenker 25 bis 32 km/h: Diesen Unterschied merkst du auf jedem Kilometer.
Dieser Blog ist eine Information, keine Rechtsberatung. Wir stellen die Regeln für die Niederlande zusammen, mit einem kurzen Teil über Belgien und Deutschland (zuletzt geprüft am 24. September 2026; prüf die aktuellen Regeln bei der RDW). Musst du noch entscheiden, welchen Traktor du kaufst, dann lies zuerst den Ratgeber, welchen Kleintraktor du kaufen kannst. Fährst du große Strecken, dann schau dir auch den Kompakttraktor für ein Landgut an.

Laut RDW gilt eine Registrierungspflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h oder mehr, die auf öffentliche Straßen kommen. Jeder Kleintraktor fällt darunter, auch ein Kubota B7001 mit 13 km/h. Das Überqueren der Straße zwischen zwei Grundstücken zählt als öffentliche Straße, ein Gelände, das für andere zugänglich ist, ebenfalls.
Kommt der Traktor nie auf eine öffentliche Straße, muss er nicht registriert werden. Eine Haftpflichtversicherung bleibt aber Pflicht.
Willst du auf die Straße, brauchst du Folgendes:
Die Kennzeichenpflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge wurde schrittweise eingeführt. Die Reihenfolge:
| Datum | Was sich geändert hat |
|---|---|
| 2021 | Start der Registrierung landwirtschaftlicher Fahrzeuge bei der RDW |
| 1. Januar 2022 | Zulassungsbescheinigung Pflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen |
| 1. Juli 2022 | Die Polizei kontrolliert die Registrierung |
| 1. Januar 2025 | Kennzeichenschild Pflicht für sämtliche registrierten landwirtschaftlichen Fahrzeuge (Gesetz 35.188) |
Fährst du ohne Zulassungsbescheinigung, riskierst du laut OM (niederländische Staatsanwaltschaft) ein Bußgeld von 410 € (Tatbestandsnummer K026a). Prüf die aktuelle Höhe beim OM.
Kaufst du einen neuen europäischen Traktor mit Übereinstimmungsbescheinigung (CvO), ist die Registrierung einfach. So ein Traktor wird mit Kennzeichen und Beleuchtung geliefert. Die eigentliche Arbeit steckt im Grauimport.
Ein Grauimport ist ein japanischer Kleintraktor, der ursprünglich für den japanischen Markt gebaut wurde, ohne EU-Typgenehmigung. Denk an einen Kubota B1600, einen Iseki TX2160 oder einen Yanmar YM2000. Bei so einem Traktor prüft die RDW auch den technischen Zustand, darunter Bremsen und Beleuchtung. Diese Beleuchtung fehlt bei einem Import oft oder ist unvollständig.
Laut Rijksoverheid (niederländische Regierung) kostet die Registrierung über eine RDW-Prüfung ab etwa 140 €. Bei einem Grauimport kommen Posten hinzu:
| Posten (RDW-Tarif) | Betrag (Richtwert) | Wann |
|---|---|---|
| Identifizierung | 120 € | Feststellung der Identität |
| Begutachtung | 110 € | Technische Prüfung |
| Eintragung | 50 € | Aufnahme ins Kennzeichenregister |
| Umschreibung auf den Halter | 13,10 € | Kennzeichen auf deinen Namen |
| Anfahrtskosten Prüfung vor Ort | 145 € | Prüfung bei dir zu Hause |
| Identitätsprüfung | 59 € | Bei Zweifeln an der VIN |
| Neueinschlag VIN | 59 € | Wenn die VIN unlesbar ist |
Schau vor deinem Termin nach den aktuellen Tarifen der RDW. Rechne außerdem mit dem Kennzeichenschild und mit Beleuchtung, die du noch montieren musst.
Auf öffentlichen Straßen brauchst du einen Führerschein der Klasse T für einen Traktor und für eine mobile Arbeitsmaschine. Die Theorieprüfung darfst du ab 15,5 Jahren machen, die praktische Prüfung ab 16 Jahren. Für 16- und 17-Jährige gilt eine Beschränkung auf 40 km/h (Richtwert, prüf das beim CBR, der niederländischen Führerscheinbehörde). Auf eigenem Gelände ist kein Führerschein nötig.
Es gibt eine Ausnahme, bei der du keinen Führerschein T brauchst. Das Fahrzeug muss dann alle drei Bedingungen erfüllen:
Die dritte Bedingung ist das Problem: Ein Kleintraktor mit Dreipunkt-Hubwerk oder Anhängerkupplung erfüllt sie meistens nicht, auch wenn er schmal genug ist.
Hattest du einen Führerschein B von vor dem 1. Juli 2015, bekamst du die Klasse T bei der Verlängerung automatisch dazu. Laut CBR ist diese Übergangsregelung zum 1. Juli 2025 ausgelaufen. Ein deutscher Führerschein der Klasse T und ein belgischer Führerschein G werden in den Niederlanden anerkannt.
Die Beleuchtungsvorschriften stehen im APK-Handbuch der RDW (Artikel 5.8.51) und gelten als Prüfanforderung, auch wenn ein Kleintraktor nicht zur APK (niederländische Hauptuntersuchung) muss. Prüf vor der Erstzulassung bei der RDW, welche Anforderungen für dein Baujahr gelten.
| Bauteil | Anforderung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Abblendlicht | 2 Stück | Vorne |
| Standlicht | 2 Stück | Vorne |
| Schlussleuchte | 2 Stück | Rot |
| Fahrtrichtungsanzeiger | Vorne und hinten | Bei japanischen Importen oft nicht vorhanden |
| Bremsleuchten | 2 Stück | Bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2000 |
| Warnblinkanlage und Kennzeichenbeleuchtung | Pflicht | Bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2017 |
| Rückstrahler hinten | 2 rote | Ohne Kennzeichenschild: 1 Dreieck mit abgeflachten Ecken |
| Linker Außenspiegel | Pflicht | Keine Spiegelpflicht bei max. 25 km/h mit ausreichender direkter Sicht |
| Rechter Außenspiegel | Bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2017 | Ebenso |
| Hupe | Pflicht | — |
| Rundumkennleuchte | Nur bei mehr als 2,60 m Breite, Arbeiten an der Straße, Winterdienst oder Ausnahmegenehmigung | Für einen Kleintraktor empfohlen, nicht Pflicht |
Bei einem japanischen Import ist die Beleuchtung oft unvollständig oder verschlissen. Scheinwerfer, Schlussleuchten, Blinker und Reflektoren für viele Kubota-, Iseki- und Hinomoto-Modelle findest du in unserer Kategorie Beleuchtung. Ob deine Beleuchtung nach der Montage den Prüfanforderungen entspricht, beurteilt die RDW; frag bei der RDW nach, wenn du bei einem Bauteil oder seiner Position unsicher bist.
Mit Kennzeichenschild darf ein landwirtschaftliches Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 40 km/h fahren. Innerorts gilt das nur auf Straßen mit separatem Radweg; sonst gelten 25 km/h. Die alte Regel, dass du ohne Kennzeichenschild maximal 25 km/h fahren darfst, ist seit 2025 nur noch für Fahrzeuge relevant, die von der Registrierung befreit sind; an jedes registrierte landwirtschaftliche Fahrzeug gehört jetzt ein Schild. Die im Register eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darfst du laut RDW um höchstens 5 km/h überschreiten. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen darfst du mit einem Traktor nicht fahren.
In der Praxis bestimmt der Traktor, wie schnell du fährst:
| Modell | Typ | Höchstgeschwindigkeit (Richtwert) |
|---|---|---|
| Kubota B1750 | Japanischer Import | 12,6 km/h |
| Kubota B7001 | Japanischer Import | 13 km/h |
| Iseki TU1700 | Japanischer Import | 14,3 km/h |
| Yanmar YM2000 | Japanischer Import | 15 km/h |
| Yanmar SA221 | Europäischer Kompakttraktor | 13 km/h |
| Kubota B2-Serie | Europäischer Kompakttraktor | 18,5-23 km/h (Prospekt: max. 25) |
| Kubota L1-382 | Europäischer Kompakttraktor | 25 km/h |
| Yanmar YT235 | Europäischer Kompakttraktor | 29,7 km/h |
| Iseki TH4365 / TG5390 | Europäischer Kompakttraktor | 30 km/h |
| Massey Ferguson 1700 M | Europäischer Kompakttraktor | bis 34 km/h |
| BCS Invictus K300 / K400 | Italienischer Knicklenker | 30 km/h |
| Antonio Carraro TTR 4400 | Italienischer Knicklenker | 30 km/h |
Ein japanischer Grauimport schafft also 12 bis 15 km/h, ein europäischer Kompakttraktor 25 bis 32 km/h und ein italienischer Knicklenker 30 km/h. Achte auf den Yanmar SA221: ein neuer europäischer Traktor, der trotzdem nur 13 km/h schafft.
Rechne es für ein Grundstück in 5 Kilometer Entfernung durch. Mit 13 km/h brauchst du gut 23 Minuten, mit 30 km/h 10 Minuten; hin und zurück macht das fast eine halbe Stunde aus. Mit 13 km/h hältst du auf einer belebten Straße außerdem eine Autoschlange auf, und überholende Autos sind ein Risiko. Fährst du regelmäßig zwischen Grundstücken hin und her, ist das ein ernsthafter Grund, einen europäischen oder italienischen Traktor einem günstigen Import vorzuziehen.
Eine Haftpflichtversicherung (WA) ist für alle selbstfahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge Pflicht. Das ergibt sich aus der WAM (niederländisches Pflichtversicherungsgesetz) und gilt auch ohne Registrierung und auch dann, wenn du nur auf deinem eigenen Hof fährst.
Die APK ist für einen Kleintraktor kein Thema. Die APK gilt nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die schneller als 40 km/h fahren können: das erste Mal nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre. Kein Kleintraktor aus diesem Blog kommt da heran. Bremsen und Beleuchtung müssen auf der Straße aber natürlich immer in Ordnung sein.
Belgien. Ein Traktor muss mit Nummernschild bei der DIV (belgische Zulassungsstelle) angemeldet werden; Traktoren sind nicht befreit. Wer nach dem 30. September 1982 geboren ist, braucht einen Führerschein G. Inhaber eines Führerscheins B oder C dürfen innerhalb der Massegrenze ihres Führerscheins fahren. Die Theorieprüfung für G ist ab 15 Jahren und 9 Monaten möglich, die praktische Prüfung ab 16 Jahren. Ein Führerschein G gilt nur in Belgien. Traktoren dürfen nicht auf die Autobahn. Es gibt zwei Klassen: Ta bis 40 km/h und Tb über 40 km/h. Ob ein Traktor selbst regelmäßig zur Prüfung muss, ist nicht eindeutig; frag das bei der GOCA (belgischer Verband der Prüfstellen) nach. 2027 kommt eine neue belgische Straßenverkehrsordnung (Code van de openbare weg): Prüf die Regeln dann erneut.
Deutschland. Über 6 km/h ist eine Zulassung Pflicht. Ein Grauimport läuft über eine Einzelgenehmigung, unter anderem beim TÜV. Bei Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Nutzung fährst du mit grünem Kennzeichen. Der Führerschein ist Klasse L (bis 40 km/h, ab 16 Jahren) oder Klasse T (bis 60 km/h, ab 16 Jahren, über 40 km/h ab 18 Jahren). Ein Führerschein B umfasst L, aber nur bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, wozu auch Park- und Gartenpflege zählt. Traktoren bis 40 km/h müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU).
Österreich in einem Satz: Ein Traktor bis 25 km/h muss nicht zur wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl), und mit einem Führerschein F darfst du ab 16 Jahren bis 50 km/h fahren.
Arbeite diese Liste ab, bevor du eine Prüfung beantragst:
Ja, wenn er auf öffentliche Straßen kommt. Laut RDW gilt eine Registrierungspflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h oder mehr, die auf öffentliche Straßen kommen, auch wenn du nur zu einem anderen Grundstück über die Straße fährst. Seit dem 1. Januar 2025 gehört an jedes registrierte landwirtschaftliche Fahrzeug ein Kennzeichenschild. Kommt der Traktor nie auf die Straße, ist keine Registrierung nötig.
Laut Rijksoverheid kostet die Registrierung über eine RDW-Prüfung ab etwa 140 €. Bei einem Grauimport kommen Posten hinzu, etwa Identifizierung (120 €), Begutachtung (110 €), Eintragung (50 €) und Umschreibung auf den Halter (13,10 €), und eventuell Anfahrtskosten für eine Prüfung bei dir zu Hause (145 €). Alle Beträge sind Richtwerte; prüf die aktuellen Tarife bei der RDW.
Nur wenn die Klasse T in deinem Führerschein steht. Wer einen Führerschein B von vor dem 1. Juli 2015 hatte, bekam die Klasse T bei der Verlängerung automatisch. Laut CBR endete diese Übergangsregelung zum 1. Juli 2025. Ohne T darfst du nur fahren, wenn das Fahrzeug höchstens 130 cm breit ist, nur für Arbeiten wie Mähen, Kehren oder Schneeräumen eingesetzt wird und keinen Anhänger oder keine Wechselmaschine ziehen kann.
Mit Kennzeichenschild maximal 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerorts gilt das nur auf Straßen mit separatem Radweg, sonst gelten 25 km/h. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen darfst du nicht fahren. In der Praxis schafft ein japanischer Import 12 bis 15 km/h und ein europäischer Kompakttraktor 25 bis 32 km/h.
Nein. Die APK gilt nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die schneller als 40 km/h fahren können, mit einer ersten Prüfung nach vier Jahren und danach alle zwei Jahre. Kein einziger Kleintraktor erreicht diese Geschwindigkeit. Eine Haftpflichtversicherung ist aber Pflicht, auch wenn du den Traktor nur auf deinem eigenen Hof nutzt. Bei der Registrierung eines Grauimports prüft die RDW allerdings den technischen Zustand.
In vielen Fällen ja, nach einer RDW-Prüfung, bei der auch Bremsen und Beleuchtung begutachtet werden. Die VIN muss lesbar sein, und die japanische Registrierung wird nicht übernommen. Liegt das Datum der Erstzulassung am oder nach dem 1. Januar 2018, folgt eine Einzelgenehmigung in Lelystad. Wie dieses Datum bei einem Traktor bestimmt wird, der nie in der EU zugelassen war, fragst du bei der RDW nach.
Fragen zu Teilen für dein Modell? Nimm Kontakt mit uns auf und nenn Marke und Typ, dann suchen wir die passende Beleuchtung oder das passende Teil heraus.